Fachberatung für Kinderschutz

Ein Bestandteil der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist auch die Auseinandersetzung mit Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung. Alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, haben gemäß § 8b Abs. 1 SGB VIII zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung Anspruch auf Beratung durch eine "insoweit erfahrene Fachkraft". Das Hinzuziehen einer solchen Fachberatung kann die Handlungssicherheit bei der fallführenden Fachkraft erhöhen. Die insoweit erfahrene Fachkraft ist ein zusätzliches, neutrales "Auge und Ohr" in einem komplexen Fall. Sie verfügt über bereichsspezifische sowie methodische Kenntnisse und stellt ein wichtiges qualitätssicherndes Element im Kinderschutz dar.

Die Fachberatung für Kinderschutz können (und sollten) alle Menschen in Anspruch nehmen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Fallberatung immer anonymisiert erfolgen muss!

Die Fachkraft für Kinderschutz hat folgende Aufgaben

  • Beratung hinsichtlich der Einschätzung der Gefährdung für das Kind oder den Jugendlichen
  • Erkunden von Ressourcen, positiven Entwicklungsschritten und Potentialen im Fall
  • Erarbeitung eines Problembewusstseins sowie von Lösungsansätzen hinsichtlich der Sicherung des Kindeswohls
  • Beratung zur Einbeziehung sowie zur Kooperations- und Veränderungsbereitschaft der Sorgeberechtigten
  • Beratung mit dem Ziel der Entwicklung neuer/ nächster Handlungsschritte, ggf. unter Einbeziehung anderer Professionen
  • Einschätzung der Gefährdung in Form von Einzel-, Team- oder Leitungsberatung
  • beratende sowie moderierende Aufgaben

Die Fachkraft für Kinderschutz

  • ist keine Melde- und Interventionsinstanz
  • nimmt keine Meldungen akuter Kindeswohlgefährdungen auf
  • leitet keine Daten an den Allgemeinen Sozialen Dienst im Kreisjugendamt weiter
  • übernimmt keine weiterreichende Verantwortung für den Fall, die Fallverantwortung bleibt bei den jeweiligen Fachkräften vor Ort

Ansprechpartnerin im Kreisjugendamt

Tel: 03521 / 725 3249
Loosestraße 17/19, 01662 Meißen
E-Mail: kreisjugendamt@kreis-meissen.de

Erziehungsberatungsstellen

Kinderarche Sachsen e.V.
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Tel: 03521 / 476 77 42

Volksolidarität Riesa-Großenhain e.V. "Hilfen aus einer Hand"
03525 / 73 1037

Fachberatung im Kinderschutz