Handreichung für ehrenamtlich Tätige

Das Führungszeugnis ist Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Im Führungszeugnis wird – neben den vollständigen Personalien – hauptsächlich angeführt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es dient damit im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit.

Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder werden sollen, benötigen ein "Erweitertes Führungszeugnis".

Einrichtungen die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen sich das erweiterte Führungszeugnis auch von ihren ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorlegen lassen. Ein "erweitertes Führungszeugnis" wird nach § 30 a Abs. 1 BZRG erteilt, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Wenn Sie in Deutschland leben und das 14. Lebensjahr vollendet haben, beantragen Sie das Führungszeugnis in Ihrem Bürgerbüro, in Ihrer Meldestelle oder online beim Bundesamt für Justiz.